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Zum Bundesnaturschutzgesetz
Man kann es nicht oft genug wiederholen:
Naturerleben gehört sowohl nach der IUCN als auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den Zielen von Nationalparks.
Das wovor Nationalparkgegner Angst machen (Menschen dürfen nicht mehr in den Wald) wäre gesetzeswidrig.
IUCN.Kriterien Nationalpark
http://www.europarc-deutschland.de/wp-content/uploads/2012/10/10-06-18_IUCN_final.pdf
Ziele von Nationalparks auf S. 21. Das Kernziel ist Wildnisentwicklung. Von den fünf Nebenzielen lauten drei:
- „Besucherlenkung für geistig-seelische, erzieherische, kulturelle und Erholungszwecke dergestalt, dass es dadurch nicht zu einer erheblichen biologischen oder ökologischen Schädigung der natürlichen Ressourcen kommt;
- Berücksichtigung der Bedürfnisse der eingeborenen Bevölkerung und lokaler Gemeinschaften einschließlich der Nutzung von Ressourcen zur Deckung ihres Lebensbedarfs mit der Maßgabe, dass dies keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das vorrangige Managementziel hat;
- Unterstützung der örtlichen Wirtschaft durch angepassten Tourismus.“
Bundesnaturschutzgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html
24 Absatz 2:
„Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.“
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